Impressum
Name des Unternehmens
wohnvision. Vertreten durch den Geschäftsinhaber Martin Tunnat
Eingetragener Firmensitz
Hauptfirmensitz: Wellingsbütteler Landstraße 225A
22337 Hamburg
Kontaktinformationen
MartinTunnat@mt-wohnvision.de
Geschäfts-ID-Nr.
Bitte geben Sie Ihre Geschäftsnummer ein
Umsatzsteuer-Nr.
Bitte geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein
Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO, erteilt vom
Bezirksamt Hamburg Nord, Wirtschafts- und Ordnungsamt, Kümmelstr. 7, 20249 Hamburg
Bilder:
Fotos: Pixabay.com
Quellen:
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Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Geschäftsbedingungen:
Mit unserer Offerte bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Sobald Sie hiervon Gebrauch machen, kommt ein Maklervertrag mit uns zustande. Die Courtage in der angegebenen Höhe ist nur bei Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages zu zahlen. Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir hierfür keine Gewähr übernehmen. Ein Zwischenvermietung/-verkauf bleibt vorbehalten. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis das Angebot nicht an Dritte weiter. Bei Weitergabe an Dritte oder wenn Sie sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, haften Sie für unsere Provision in voller Höhe. Im Übrigen setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir bei der Aufnahme von Verhandlungen auch für Sie tätig sein dürfen. Gerichtsstand ist Hamburg.
GELDWÄSCHE
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die MT Wohnvision nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
